Aufgrund der eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus muss die für Freitag, den 05.06.2020 angedachte Mitgliederversammlung verlegt werden. Als vorläufiger Ausweichtermin wurde der 17.09.2020 (Donnerstag) gefunden. Die unsichere Planungssituation ist für Vorstand und Aufsichtsrat der WHS ein komplettes Novum. Gut, dass es jetzt Unterstützung vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW-RW) gibt. Dieser hat eine Handlungsempfehlung ausgesprochen, welche die gegenwärtigen Unsicherheiten berücksichtigt und gleichzeitig die vom Gesetzgeber geschaffenen Vereinfachungsmöglichkeiten nutzt. Demnach soll die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat erfolgen. Dies erlaubt der Artikel 2 §3 Abs. 3 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020. Daran anknüpfend kann die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgen. Anders verhält es sich bezüglich der Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und der damit regelmäßig verbundenen Auszahlung einer Dividende. Dieser Beschluss kann nach wie vor nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen, so dass eine Auszahlung zunächst nicht erfolgen kann.
Sollte sich die Situation in den kommenden Wochen und Monaten nicht entspannen, kann die Mitgliederversammlung im Extremfall sogar auf das nächste Jahr verschoben werden. Fakt ist: Sollte die Mitgliederversammlung wie beschrieben im September stattfinden, wird diese nicht so umfangreich verlaufen wie sonst. „Zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder sollte die Mitgliederversammlung so kurz wie möglich gehalten und allein die zwingend erforderlichen Beschlüsse gefasst werden“, so die Empfehlung des Verbands. Darüber hinaus müssen alle Hygieneregeln eingehalten werden ebenso der Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Teilnehmern. Auf ein abschließendes Catering soll zudem verzichtet werden.
Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wird Mitte Juni veröffentlicht und in der Geschäftsstelle zum Mitnehmen ausliegen oder auf Wunsch postalisch verschickt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ihn auf der WHS-Internetseite (www.whs.de) zu downloaden.