STARTHILFE FÜR NESTFLÜCHTER

UNSER NESTFLÜCHTER-TARIF

DAMIT DER TRAUM VON FREIHEIT KEIN TRAUM BLEIBT

Was kann es Schöneres geben, als endlich von zu Hause auszuziehen und sein Leben als Auszubildender oder Student in den eigenen vier Wänden zu beginnen!?

Doch bei Vielen scheitert dieser Traum der neuen Freiheit schon bevor er überhaupt angefangen hat. Die WHS bietet aus diesem Grund allen Studenten und Auszubildenden eine Mietpreisermäßigung von 20 Prozent auf die Nettokaltmiete. Ein regelrechter Starter-Tarif für alle diejenigen, die ins eigenständige Leben starten wollen.

Für Studenten gilt der Tarif für die Dauer des Regelstudiums (maximal 5 Jahre). Zudem muss eine aktuelle Studienbescheinigung bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei Auszubildenden bezieht sich der Starter-Tarif auf die Dauer der Ausbildung (maximal 3,5 Jahre) bei Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung bei Vertragsabschluss. Eine jährliche Überprüfung der Arbeitgeberbescheinigung bzw. der Studienbescheinigung erfolgt durch die WHS.

Also auf zur WHS und ab in die eigenen vier Wände

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Genossenschaft fördert Ihre Mitglieder, die sich in einer Ausbildung oder in einem Vollzeitstudium befinden, mit einem sogenannten „Starter-Tarif“. Für die Dauer von maximal 5 Jahren für Studenten und maximal 3,5 Jahren für Auszubildende gewährt die Genossenschaft einen Nachlass in Höhe von 20% auf die Nettokaltmiete. Voraussetzung hierfür ist:

Das Mitglied befindet sich in einer Berufsausbildung oder in einem Regelstudium. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis vor Vertragsabschluss zu erbringen.

Der Startertarif gilt nur für gekennzeichnete Wohnungen, die nach Maßgabe der Genossenschaft bestimmt werden.

Bestehende Nutzungsverträge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Während der Dauer des Nutzungsverhältnisses ist das Mitglied verpflichtet, einmal jährlich einen Nachweis zu erbringen, in wie weit es noch zur weiteren Inanspruchnahme des Starter-Tarifs berechtigt ist.

Sollte während der Vertragslaufzeit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Starter-Tarifes entfallen, so ist dies der Genossenschaft unverzüglich mitzuteilen. Der Nachlass entfällt dann ab dem Folgemonat.

Gesetzliche Mieterhöhungen sowie Anpassungen der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sind nicht ausgeschlossen.

Der Starter-Tarif kann nur einmalig für eine bestimmte Wohnung in Anspruch genommen werden. Bei Umzug innerhalb der Genossenschaft ist eine erneute Inanspruchnahme ausgeschlossen.

Bei Vertragsabschlüssen mit mehr als einer Person, kann der Starter-Tarif nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche Parteien obengenannte Voraussetzungen erfüllen.

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