So kündigen Sie
Formalitäten der Wohnungskündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
Wer ausziehen möchte, muss die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beachten. Nach der Mietrechtsreform beträgt die Kündigungsfrist auch bei Altmietverträgen drei Monate und ist innerhalb der ersten drei Werktage zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung kann formlos erfolgen. Es wäre allerdings hilfreich für die Bearbeitung, wenn Sie die Wohnungsnummer, Ihre (Mobil-)Telefonnummer und Ihre neue Anschrift angeben würden. In jedem Fall müssen alle Vertragspartner die Kündigung der Wohnung unterschreiben.
Die Wohnungsabnahme
Nachdem die Kündigung rechtswirksam geprüft wurde, bekommen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. In dieser wird unter anderem der Termin für eine erste Wohnungsbesichtigung angegeben. Laut Nutzungsvertrag sind unsere Nutzer zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese können unter anderem das Entfernen der Wand- und Bodenbeläge, sowie das Streichen der Innentüren und Heizkörper beinhalten. Bei baulichen Veränderungen prüfen wir, ob diese durch uns oder dem Nachmieter übernommen werden können. Von Ihnen verursachte Schäden sind selbstverständlich auch von Ihnen zu beheben.
Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Interessenten, die sich seit langem für eine Wohnung beworben haben, oder Mitglieder der Genossenschaft Vorrang haben.
Laden Sie sich hier das Kündigungsformular als PDF herunter.